Verwendung und Verwaltung von Geldauflagen

Nachvollziehbare und transparente Rechenschaft

Der Malteser Hilfsdienst erfüllt alle Vorraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.

Gemeinnützigkeit

Der Malteser Hilfsdienst verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Malteser Hilfsdienstes; es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Malteser Hilfsdienstes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Verwendung der Geldauflagen

Alle zugeflossenen Gelder dienen ausschließlich den gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken des Malteser Hilfsdienstes.

Rechenschaftsbericht

Der Malteser Hilfsdienst verpflichtet sich, über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Gelder auf Anfrage Rechenschaft abzulegen. Der Malteser Hilfsdienst erklärt sich einverstanden, dass die Rechenschaftsberichte veröffentlicht werden können.

Verwaltung von Geldauflagen

Für die Verwaltung der zugeflossen Gelder hat der Malteser Hilfsdienst ein separates Konto eingerichtet. So können wir unserer Rechenschaft nachkommen und ausstehende Zahlungen werden offenkundig. Außerdem wird so gewährleistet, dass die Zuweiser zeitnah über versäumte Zahlungen informiert werden können. Für Geldauflagen gibt es eigene Überweisungsträger  mit dem Eindruck für ein Aktenzeichen und dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“.

Mitteilungspflicht

Der Malteser Hilfsdienst verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen, die zuweisende Stelle von erfolgten Zahlungen zu unterrichten und ausstehende Zahlungen mitzuteilen.

Letzte Änderung: 02.06.2010 – 13:52 Uhr

Geldauflagenkonto

Konto-Nr.: 21 21

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 370 20 500

Sie haben Fragen?

Stefan Johag steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Tel.: 0221 9822-138
E-Mail senden

Beispiele Ihrer Hilfe

  • Mit 3.500 Euro können die Benzinkosten gezahlt werden, damit unser Kühlfahrzeug ein Jahr lang Lebensmittelspenden für unsere Tafeln und Suppenküchen abholen kann.

  • Mit 1.250 Euro kann die Ausbildung eines ehrenamtlichen Rettungshelfers finanziert werden.

  • Mit 400 Euro können wir zehn Menschen einen Monat lang mit einem warmen, nahrhaften Mittagessen versorgen.

Sie haben es in der Hand, Gutes zu tun! Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Zuweisung einer Geldauflage. Herzlichen Dank.

Hier können Sie den Malteser Hilfsdienst auch als Privatspender unterstützen.

© 2010 Malteser Hilfsdienst e.V.
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