Geldauflagen und Bußgelder

Starke Hilfe für die Schwachen. Geldauflagen helfen.

Herzlich Willkommen auf der Seite des Malteser Hilfsdienstes zum Thema Geldauflagen und Bußgelder. Dieses Angebot richtet sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die dem Malteser Hilfsdienst Geldauflagen und Bußgelder zuweisen können. Wir sind eine katholische Hilfsorganisation und bundesweit an mehr als 500 Orten vertreten.

Im Mittelpunkt der Arbeit des ehrenamtlich geprägten Malteser Hilfsdienstes steht der christliche Dienst an bedürftigen Mitmenschen. Unsere Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in unseren ehrenamtlichen Sozialdiensten.

Der Malteser Hilfsdienst verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Hier erfahren Sie mehr über uns.

Durch Geldauflagen kann der Malteser Hilfsdienst seine vielfältige Arbeit für Menschen nachhaltig sichern. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über aktuelle Projekte sowie über die Verwendung und Verwaltung von Geldauflagen.

Letzte Änderung: 01.06.2010 – 11:03 Uhr

Geldauflagenkonto

Konto-Nr.: 21 21

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 370 20 500

Beispiel Ihrer Hilfe

Mit 1.250 Euro kann die Ausbildung eines Rettungsassistenten finanziert werden.

Sie haben Fragen?

Stefan Johag steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Tel.: 0221 9822-138
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