Gute Gründe für ein Testament und eine Patientenverfügung

Rechtsanwalt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der „Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.“ erläutert uns im Interview, worauf beim Testament zu achten ist.
Rechtsanwalt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der „Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.“ erläutert uns im Interview, worauf beim Testament zu achten ist.

Gute Vorsorge erleichtert das Leben

Redaktion: Herr Bittler, haben Sie eigentlich ein Testament verfasst?
Jan Bittler: Ja, doch über meinen Nachlass und damit mein Lebensende nachzudenken, kostete Überwindung. Anschließend fühlte ich mich aber erleichtert.
Redaktion: Was passiert, wenn keine testamentarische Regelung getroffen wird?
Jan Bittler: Dann tritt die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge ein; Kinder und Ehepartner sind dann beispielsweise in einer Erbengemeinschaft oder auch der Ehepartner mit den Schwieger-eltern falls die Ehe kinderlos ist.
Redaktion: Ergeben sich hieraus Probleme?
Jan Bittler: Ja, sehr oft sogar. Steuerfreibeträge werden z.B. nicht optimal genutzt, so dass es zu vermeidbaren steuerlichen Belastung der Erben kommen kann. In vielen Fällen entsteht Streit, weil über die Verteilung des Erbes selbst nichts geregelt wurde. Können die Erben sich hier nicht einigen, so droht beispielsweise die Versteigerung des Familienheims.
Redaktion: Welche Anforderungen gibt es an ein Testament?
Jan Bittler: Die Mindestanforderungen an ein wirksames Testament sind: Es muss vom Verfasser mit der Hand geschrieben und handschriftlich unterschrieben sein. Sinnvollerweise sollte es mit einer Überschrift wie „Mein Testament“ und mit Ort und Datum versehen werden.
Redaktion: Wer sollte Ihrer Meinung nach ein Testament machen?
Jan Bittler: Jeder, dem der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge missfällt. Gleiches gilt für alle, und ihr Hab und Gut einem guten Zweck zukommen lassen möchten, z.B. weil sie keine nahen Angehörigen mehr haben.
Redaktion: Wem raten Sie, eine Patientenverfügung zu machen?
Jan Bittler: Wir alle können in die Situation kommen, dass wir nicht selbst entscheiden können, z.B weil nach einem Unfall  und anschließendem Koma. Deshalb rate ich jungen wie älteren Menschen, sich mit einer Patientenverfügung auseinander zu setzten.

Letzte Änderung: 02.01.2012 – 10:35 Uhr

Gutes Beispiel voran

Der ehrenamtliche Präsident der Malteser geht mit gutem Beispiel voran und hat sein Testament zugunsten des Malteser Hilfsdienst e.V. gemacht.

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Monika Willich

Monika Willich steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Tel.: 0221 9822-515
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