Privatschriftliche Testamente haben Gültigkeit, wenn sie eigenhändig, d.h. handschriftlich verfasst, selbst mit vollen Namen unterzeichnet (bei Eheleuten von beiden) und mit Ort und Datum versehen sind. Aber Vorsicht: Oft machen Laien Fehler (z.B. verwechseln Sie Vererben und Vermachen), die schwerwiegende Folgen haben können. Sicherer ist es, ein notarielles Testament zu machen.
Lassen Sie sich fachkundig beraten, z.B. von einem Erbrechtsjuristen der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.". Die Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: http://www.dvev.de/.
Eine Aufbewahrung zu Hause ist möglich. Der Finder ist gesetzlich zur Abgabe beim Nachlassgericht verpflichtet. Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht aufbewahrt. Dorthin können Sie auch Ihr privatschriftliches Testament zur Aufbewahrung geben. Die Gebühren sind gering und es besteht die Sicherheit, dass der letzte Wille aufgefunden wird.
Der Erbe ist bzw. die Erben sind zur Nachlassauflösung verpflichtet. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation als Erbe einsetzen.
Dies ist die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers. Jede Person kann im Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden (sie kann dies aber auch ablehnen). Sinnvoll ist: eine kompetente Vertrauensperson danach zu fragen, sie im Testament zu benennen und ggf. eine Vergütung abzusprechen. Manche Rechtsanwälte übernehmen diese Tätigkeit auch oder nennen Ihnen einen Testamentsvollstrecker.
Erbschaften werden vom Vorstand des Malteser Hilfsdienst e.V. in Köln angenommen. Nachlasszahlungen werden i.d.R. auf das Konto bei der Pax Bank e.G. Köln, BLZ: 37 060 193 Konto-Nr.: 20 20 025 überwiesen.
Eine gute Möglichkeit ist, eine prozentuale Aufteilung im Testament vorzunehmen oder dem Malteser Hilfsdienst e.V. ein bestimmtes Konto zu vermachen.
Viele weitere Fragen beantwortet der Malteser Testamentratgeber "Liebe, die bleibt". Bestellen Sie kostenfrei und unverbindlich die praktische Broschüre über unsere Internetseite.
Letzte Änderung: 17.06.2010 – 12:16 Uhr