
„Das Gut rinnt wie das Blut“, sagt der Volksmund über das deutsche Erbrecht. Gemeint ist, dass nur die Ehegatten und nächsten Verwandten erben, wenn kein Testament vorhanden ist. Wer Streit vermeiden und aufteilen möchte, wer was erhält, oder wer z.B. das Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation beim Nachlass mit bedenken will, muss seinen letzten Willen niederschreiben.
Rechtsanwalt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der „Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.“ erläutert uns im Interview, worauf zu achten ist. Vorsorgemappe mit Ratgeber zur Patientenverfügung und Ratgeber zur Nachlassgestaltung herunterladen.
Jeder Unterstützer der Malteser trägt dazu bei, dass wir Leben retten und Menschen in Not helfen können. In Deutschland und in 40 Ländern der Welt sind wir für Kinder da, damit sie gesund aufwachsen. Wir versorgen Katastrophenopfer, stehen älteren und behinderte Menschen zur Seite und heilen Kranke. Nachlässe schenken Zuwendung und Zukunft über das eigene Leben hinaus!
Informieren Sie sich unverbindlich mit unserem kostenfreien Malteser Testamentratgeber "Liebe, die bleibt". Er erläutert kurz und allgemein verständlich:
Wie Sie ein gültiges Testament aufsetzen und aufbewahren,
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist,
Was Sie in einem Testament regeln können,
Wie Sie mit Ihrem Nachlass Not Leidenden helfen können.
Bestellen Sie hier online die kostenlose Broschüre, die bereits aktuelle Informationen zur Erbrechtsreform und Erbschaftsteuer (Stand: 01.01.2010) enthält. Oder geben Sie Ihre Bestellung bei Frau Elke Spantig telefonisch unter 0221 9822-254 durch.
Viele Menschen denken darüber nach, ihr Hab und Gut einmal in gute Hände zu legen. Sie wünschen sich, über materielle Werte hinaus, auch persönliche Werte weiterzugeben. Sie möchten vorsorgen und:
Nur mit einem Testament können Sie selbstbestimmt ihren Nachlass regeln. Es gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles in Ihrem Sinne gut geregelt ist.
„Ich vertraue den Maltesern und unterstütze ihre Arbeit gern: Meinen Nachlass werden die Malteser erben. Ich bin sicher, dadurch Kindern, Kranken, Behinderten und anderen bedürftigen Menschen über mein eigenes Leben hinaus zu helfen.“
Elisabeth T., Leipzig
Der Malteser Hilfsdienst ist von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommen Nachlässe zu 100% der Malteser Arbeit zugute.
So heißt unsere Vortragsreihe zu den Themen Nachlassgestaltung, Erbrecht und Testament. Für jeden verständlich erklären hier erbrechtlich versierte Juristen, wie Sie Ihren letzten Willen gut und sicher festhalten können und was Sie dabei beachten müssen. Wir laden Sie herzlich dazu ein, an unseren kostenlosen Seminaren in Ihrer Region teilzunehmen und sich auch Ihre Fragen zu diesem Thema beanworten zu lassen.
Schauen Sie in den nebenstehenden Kalender, um den nächsten Termin in Ihrer Nähe zu erfahren.
Letzte Änderung: 02.01.2012 – 10:35 Uhr
Lesen Sie hier, wie unser ehrenamtlicher Präsident mit gutem Beispiel vorangeht.