Rettung in letzter Minute

Rettungshund beim Training
„Ein Viertel meines Nachlasses vererbe ich den Maltesern“, hatte Waltraut G.* testamentarisch verfügt. Die 71-Jährige war ledig, kinderlos und setzte mit ihrem Testament ein Zeichen der Nächstenliebe.
Ihr Nachlass kam der Rettungshundestaffel der Braunschweiger Malteser zugute. Die Mitglieder der Staffel engagieren sich ehrenamtlich. Doch ihre Arbeit benötigt Geld, z.B. für geeignete Fahrzeuge. Mit dem Erbe ließen die Malteser einen Kleinbus für den sicheren Hundetransport umbauen.

Ein treuer Retter ruht aus.
Kurz darauf kam er zum Einsatz: Eine 92-Jährige wurde 2009 im ländlichen Schladen seit dem Abend des 31. Mai vermisst. Bis in die Nacht suchten Polizisten und ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera erfolglos. Mittlerweile war es empfindlich kalt geworden. Die Retter fürchteten eine lebensbedrohliche Unterkühlung der älteren Dame.
Mehrere Hundestaffeln wurden gerufen. Nach nur 20 Minuten schlägt der Malteser Rettungshund Finn laut an. Er hat die Vermisste gefunden. Sie war an einer Böschung gestürzt und stundenlang hilflos liegen geblieben. Im Krankenhaus erholt sich die Seniorin.
„So hat das Testament von Waltraut G. zur Rettung eines Lebens beigetragen.“
* Name zum Schutz geändert
Gute Gründe für ein Testament!
Wer seinen Nachlass gut geregelt weiß, hat inneren Frieden.
Sie können:
- Vorsorge treffen und Ihre Angehörigen bedenken und absichern.
- Nahestehende Menschen berücksichtigen, die nicht mit Ihnen verwandt sind.
- Nächstenliebe spenden über Lebzeiten hinaus und auch eine Organisation einsetzen. Die Malteser verwenden Nachlässe dort, wo es am dringendsten nötig ist.
Testament und Patientenverfügung

Gute Vorsorge erleichtert das Leben.
„Das Gut rinnt wie das Blut“, sagt der Volksmund über das deutsche Erbrecht. Gemeint ist, dass nur die Ehegatten und nächsten Verwandten erben, wenn kein Testament vorhanden ist. Wer Streit vermeiden und aufteilen möchte, wer was erhält, oder wer z.B. das Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation beim Nachlass mit bedenken will, muss seinen letzten Willen niederschreiben.
Rechtsanwalt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der „Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.“ erläutert uns im Interview, worauf zu achten ist.
Vorsorgemappe mit Ratgeber zur Patientenverfügung und Ratgeber zur Nachlassgestaltung direkt hier herunterladen.
Ihr Testament für Menschen, die Hilfe brauchen

Liebe, die bleibt.
Jeder Unterstützer der Malteser trägt dazu bei, dass wir Leben retten und Menschen in Not helfen können. In Deutschland und in 40 Ländern der Welt sind wir für Kinder da, damit sie gesund aufwachsen. Wir versorgen Katastrophenopfer, stehen älteren und behinderte Menschen zur Seite und heilen Kranke. Nachlässe schenken Zuwendung und Zukunft über das eigene Leben hinaus!
Informieren Sie sich unverbindlich mit unserem kostenfreien Malteser Testamentratgeber "Liebe, die bleibt". Er erläutert kurz und allgemein verständlich:
Wie Sie ein gültiges Testament aufsetzen und aufbewahren,
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist,
Was Sie in einem Testament regeln können,
Wie Sie mit Ihrem Nachlass Not Leidenden helfen können.
Bestellen Sie hier online die kostenlose Broschüre, die bereits aktuelle Informationen zur Erbrechtsreform und Erbschaftsteuer (Stand: 01.01.2010) enthält. Oder geben Sie Ihre Bestellung bei Frau Elke Spantig telefonisch unter 0221 9822-254 durch.
"Wie gestalte ich meine Nachlassregelung"
Unsere Vortragsreihen
So heißt unsere Vortragsreihe zu den Themen Nachlassgestaltung, Erbrecht und Testament. Für jeden verständlich erklären hier erbrechtlich versierte Juristen, wie Sie Ihren letzten Willen gut und sicher festhalten können und was Sie dabei beachten müssen. Wir laden Sie herzlich dazu ein, an unseren kostenlosen Seminaren in Ihrer Region teilzunehmen und sich auch Ihre Fragen zu diesem Thema beanworten zu lassen.
Schauen Sie in unseren Terminkalender und erfahren Sie dort, wann der nächste Termin in Ihrer Nähe stattfindet.
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