Zustiftungen

Vorteile einer Zustiftung

Im Gegensatz zu einer eigenen Stiftung entfallen bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung, die Genehmigung sowie die Stiftungsverwaltung. Somit ist die Zustiftung der einfachste Weg des Stiftens.

Selbstverständlich dokumentieren wir, welcher Stifter die Malteser Stiftung mit welchem Betrag gestärkt hat. Das versetzt uns in die Lage, Zustiftungen entsprechend zu würdigen: Wir händigen jedem Stifter eine Stiftungsurkunde aus. Darüber hinaus werden alle Stifter zu unseren regelmäßigen Stiftertreffen eingeladen. Wir natürlich auch Verständnis dafür, wenn Stifter lieber anonym bleiben wollen.

Obwohl sich eine Zustiftung in erster Linie für Stifter anbietet, die keine eigene Stiftung gründen wollen, schließt eine Zustiftung die spätere Gründung einer eigenen Stiftung nicht aus.

 

Steuervorteile

Bei einer Zustiftung in die Malteser Stiftung haben Sie einen attraktiven Steuervorteil. Durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom Sommer 2007 wurde regelt, dass es steuerlich keine Rolle mehr spielt, ob eine Stiftung eine Zuwendung in den Vermögensstock anlässlich ihrer Neugründung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt als Zustiftung erhält. Somit kann ein Zustifter innerhalb von zehn Jahren maximal 1 Million Euro steuerlich wirksam zustiften.

Soweit eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.

 

Aus eins mach vier

Die Ertäge aus Ihrer Zustiftung bedeuten für die Malteser wichtige Eigenmittel. Denn um möglichst vielen bedürftigen Menschen helfen zu können, beantragen die Malteser auch öffentliche Mittel. Um diese bewilligt zu bekommen, müssen die Malteser häufig ein Viertel der benötigten Summe alleine aufbringen.
Das bedeutet: Aus einem Euro Stiftungsertrag können vier Euro Hilfe werden.

Letzte Änderung: 18.08.2010 – 20:36 Uhr

Sie haben Fragen?

Michaela Krause und Michael Görner

Frau Krause und Herr Görner stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Michaela Krause
Tel.: 0221 9822-503
E-Mail senden

Michael Görner
Tel.: 0221 9822-123
E-Mail senden

© 2010 Malteser Hilfsdienst e.V.
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